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Professor Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der DAKJ, erklärt den Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Änderung des Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Kinder sind besonders schutzbedürftig. Ihre Rechte sollen daher künftig auch ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt werden. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Januar abgesegnet und jüngst im Bundestag debattiert. Am Montag tagte dazu auch der Rechtsausschuss des Bundestages. Doch nach Ansicht von Kinderärzten gehen die derzeitigen Formulierungen am Bedarf vorbei. Neben der Opposition und Juristen, wirft auch die deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) der Bundessregierung vor, mit den geplanten Formulierungen sogar hinter der aktuellen Rechtsprechung, wie sie etwa in der EU-Kinderrechtskonvention hinterlegt sei, zurückzubleiben.