Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)
Ein Ziel der Leitlinie ist es, Anhaltspunkte wie eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen Miss-brauch zu objektivieren, die Prognose in Hinblick auf eine Gefährdung des Kindes zu erstellen und diese Einschätzung sicher zu vermitteln. Dies richtet sich sowohl an die Kinder, Jugendlichen und Per-sonensorgeberechtigten selbst als auch an die beteiligten Fachkräfte im Kinderschutzverfahren.
Wünschenswert ist die Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit aller Partner_innen im Kinder-schutz unter Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen selbst, um sich diesem Ziel zu nähern.
027-069l_S3_Kindesmisshandlung-missbrauc
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