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Positionspapier zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
Im Interesse der von ihnen unterstützten jungen Menschen müssen Fachkräfte an der Schnittstelle
zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie (KJPP) und Kinder- und Jugendhilfe
(KJH) ihre Zusammenarbeit gestalten. Um sowohl und zuallererst für die Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aber auch für die beteiligten Professionen, die Zusammenarbeit sinnvoll und möglichst erfolgreich zu gestalten, bedarf es einer guten Kooperation.
Hierzu sind beide Bereiche, die u.a. aufgrund ihrer unterschiedlichen Verortung im Sozialgesetzbuch auch Systeme genannt werden, in ihren unterschiedlichen Arbeitskontexten und teils unter Einbeziehung weiterer Systeme gefordert.
gemPP-AGJ-KJPP_PP_Von-Kind-u-Familie -au
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Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)
Ein Ziel der Leitlinie ist es, Anhaltspunkte wie eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen Miss-brauch zu objektivieren, die Prognose in Hinblick auf eine Gefährdung des Kindes zu erstellen und diese Einschätzung sicher zu vermitteln. Dies richtet sich sowohl an die Kinder, Jugendlichen und Per-sonensorgeberechtigten selbst als auch an die beteiligten Fachkräfte im Kinderschutzverfahren.
Wünschenswert ist die Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit aller Partner_innen im Kinder-schutz unter Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen selbst, um sich diesem Ziel zu nähern.
027-069l_S3_Kindesmisshandlung-missbrauc
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